MEHR ZUR PHYSIOTHERAPIE

„Alles Leben ist Bewegung. Dort wo Bewegung gestört ist, beginnt Krankheit.“ – A.T. Still

Physiotherapie bietet ein umfangreiches Einsatzgebiet in der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Die verschiedenen Anwendungsbereiche der Physiotherapie helfen dabei, unsere Bewegungs- und Funktionsfähigkeit zu verbessern, wiederherzustellen oder zu erhalten. Wie in der Osteopathie betrachte ich auch in der Physiotherapie den Menschen in seiner Gesamtheit.

Vor dem jeweiligen Behandlungsbeginn wird ein detaillierter Befund in Form eines ausführlichen Gesprächs, einer aktiven und passiven Untersuchung sowie mit Hilfe von Bewegungsanalysen erhoben. In weiterer Folge werden persönliche Behandlungsziele definiert und ein individueller Behandlungsplan erstellt, der laufend überprüft, hinterfragt und adaptiert wird. Schließlich verfolgen meine Patienten und ich ein gemeinsames Ziel: schnellstmögliche und vor allem langfristige Heilung und Genesung.

Physio 1 richtig
Physio 2

WAHLTHERAPEUT UND KOSTENERSTATTUNG

Im Zuge meiner Selbstständigkeit bin ich als Wahltherapeut in meiner Praxis tätig. Das bedeutet für Sie, dass die Abrechnung nicht direkt über die Krankenkassen erfolgt. Als Patient erhalten Sie von mir nach abgeschlossener Therapie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die dann von Ihnen bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. Die ausgestellte Honorarnote, die chefärztliche Bewilligung und die Zahlungsbestätigung reichen Sie persönlich, per APP (MeineSV) oder auf dem Postweg bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese überweist Ihnen den Krankenkassenanteil zurück auf Ihr Konto. Um dieses Prozedere zu vereinfachen, ist der Antrag auf Rückvergütung direkt auf der Honorarnote zu finden. Sie müssen also nur Ihre Kontodaten eintragen und unterschreiben.

Kurze Übersicht der notwenigen Unterlagen zur Einreichung bei der Krankenkasse:

  • Rechnung (Honorarnote)
  • Verordnung für die Physiotherapie
  • Chefärztliche Bewilligung
  • Zahlungsbestätigung

Sie bekommen die Rechnung, die Verordnung und die Bewilligung nach der Therapie von mir ausgehändigt. Die Rückvergütung erfolgt anteilsmäßig von Ihrer Krankenkasse. Über eine private Zusatz-Krankenversicherungen besteht außerdem die Möglichkeit, den verbleibenden Selbstbehalt bis zu 100 Prozent refundiert zu bekommen.

Physiotherapie unten rechts

Verordnung

Als Grundlage für eine physiotherapeutische Behandlung wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Die Verordnungen müssen meist chefärztlich bei den Krankenkassen bewilligt werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Gut zu wissen: Die Behandlung muss innerhalb eines Monats nach Ausstelldatum der Verordnung begonnen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen und abgerechnet werden.